Leistungen für Privatkunden

Altersvorsorge

  • Basis / Rürup

    Bei der Basisrente handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge. In der Umgangssprache wird die Basisrente auch als Rürup-Rente bezeichnet, da sie von dem Ökonom Bert Rürup entwickelt wurde. Die Basisrente entspricht in Hinblick auf die steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rente. Die Basisrente ist nicht umlagefinanziert sondern kapitalgedeckt. Die kapitalgedeckte Basisrente wird steuerlich gefördert. Wenn man diese Form der Altersvorsorge wählt, wird eine monatliche und lebenslange Rente zugesagt, die jedoch erst frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres greift. Die Basisrente wird bei einer privaten Versicherung abgeschlossen, an die auch die Beiträge gezahlt werden. Das angesparte Vorsorgekapital kann nicht in einem Betrag oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Es wird immer in Form einer monatlichen Rente gezahlt. Die Basisrente ist besonders für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige, Gewerbetreibende oder für diejenigen, die freie Berufe ausüben, interessant. Aber auch Angestellte oder Arbeiter, die ihre gesetzliche Altersvorsorge ergänzen wollen, haben die Möglichkeit, die Basisrente zu nutzen.
  • Riesterrente

    Die Riesterrente ist eine Altersvorsorge, die durch Zulagen und/oder Steuerersparnisse über den Staat gefördert wird. Förderfähig ist der, der beitragspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Jedoch gibt es auch für nicht versicherungspflichtige Personen eine Möglichkeit diese Förderung zu erhalten. Die Anlageformen der Riesterrente sind die Varianten mit Garantie, von derzeit 0,9% zzgl. Überschüsse, die jedes Jahr neu deklariert werden, sowie eine fondsgebundene Riesterrente inkl. Garantie in Form eines Kapitalerhalts der eingezahlten Beiträge. Die Leistungen können frühestens ab dem 62. Lebenjahr in Anpruch genommen werden. Bei der Riesterrente besteht die Möglichkeit, 30% der Vertragssumme als einmalige Kapitalauszahlung in Anspruch zu nehmen.
  • Private Lebens- und Rentenversicherung

    Die Private Lebens- und Rentenversicherung ist eine ergänzende Altersvorsorge zu den bestehenden Vorsorgeversicherungen. Der Vorteil in der Privaten Lebens- und Rentenversicherung besteht in der Besteuerung in der Auszahlphase. Auch in der privaten Rentenversicherung gibt es Anlagemöglichkeiten mit Garantieverzinsungen, sogenannten Hybrid-Modellen oder fondsgebundenen Investitionen.
  • Britische Lebens- und Rentenversicherung

    Der Vorteil der britischen Lebensversicherungen besteht in dem Garantiezins. Die Garantie beträgt derzeit 1,0% im Gegensatz zu den deutschen Versicherern die nur 0,9% abbilden können. Britische Versicherer setzten in ihren Investitionen, trotz der höheren Garantieverzinsung, mehr auf Aktien, was die Chance auf eine größere Ablaufleistung erhöht.
  • Betriebliche Altersvorsorge

    Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine Vorsorge, die der Arbeitgeber und /oder der Arbeitnehmer für die Rentenzeit gemeinsam aufbauen und gleichzeitig vom Staat gefördert wird. Die Förderung entsteht durch Steuer- und Sozialversicherungsabgabeersparnis oder durch Zulagen. Die Vorsorge kann über unterschiedliche Wege durchgeführt werden. Durchführungswege sind die Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Bausparverträge, Aktienfonds, Fondssparplan und der Banksparplan. Der Arbeitgeber muss nach dem Betriebsrentengesetz einen der Durchführungswege ermöglichen. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Einkommensabsicherung

  • Krankentagegeld

    Private Verdienstausfallversicherung, die vor Einkommensverlusten bei krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit schützt. Die Versicherung. wird i.d.R. als Zusatzversicherung zu einem bestehenden privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungsschutz abgeschlossen. Im Versicherungsfall wird für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld in vertraglichem Umfang gezahlt und schützt Sie so vor finanziellen Einbußen.
  • Versicherung gegen Berufsunfähigkeit

    Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um einen selbstständigen Versicherungszweig und nicht um eine Zusatzversicherung. Im Versicherungsfall zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung dem Versicherten eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Leistungsvoraussetzungen: Nach der klassischen Berufsunfähigkeitsregelung liegt der Versicherungsfall vor, wenn eine mindestens fünfzigprozentige Berufsunfähigkeit besteht. Ist dies der Fall, werden 100 Prozent der vereinbarten Versicherungsleistungen erbracht.
  • Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit

    Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet einen Schutz bei 100%-iger Invalidität. Der Versicherte erhält eine Rente, wenn überhaupt keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann. Eine EU-Police kommt für den Personenkreis in Frage, der keine BU-Versicherung abschließen kann.
  • Schwere Krankheiten Vorsorge

    Begriff: Schwere Krankheit, im deutschen Sprachgebrauch i.d.R. im Zusammenhang mit einer gleichnamigen Lebensversicherung verwendet, deren Versicherungssumme (oder Teile davon) nicht nur im Todesfall der versicherten Person, sondern auch bereits bei der Diagnose einer im Vertrag beschriebenen schweren Erkrankung auf einmal ausgezahlt wird. Die Grundidee der Dread Disease-Versicherung stammt aus dem angelsächsischen Raum und sollte für einen schwer Erkrankten die Möglichkeit schaffen, sich die angemessene ärztliche Behandlung leisten zu können.
  • Versicherung der Grundfähigkeiten

    Die Grundfähigkeitsversicherung bietet einen Schutz bei schweren Erkrankungen. Der Kunde erhält eine monatliche Rente, wenn Grundfähigkeiten wie sehen, hören, sprechen, gehen oder sitzen nicht mehr ausgeführt werden können. Die Rente ist unabhängig von einer eventuell weiter ausgeübten Beschäftigung.

Finanzierung

  • Immobilienfinanzierung

    Eine Immobilienfinanzierung umfasst alle Formen und Arten der Finanzierung, die dem käuflichen Erwerb einer Immobilie – das heißt eines Grundstückes oder eines Gebäudes oder auch einer Wohnung – dienen. Gewöhnlich wird zwischen Eigennutzerfinanzierung und Anlegerfinanzierung unterschieden. Im ersten Fall nutzt der Finanzierende das erworbene Gebäude oder die Wohnung selbst, im zweiten Fall bewirtschaftet der Besitzer das Objekt durch Vermietung. Für das Erlangen einer Immobilienfinanzierung bei einer Bank oder Sparkasse, gibt es verschiedene Darlehens- und Kreditmöglichkeiten, jeweils mit unterschiedlichen Konditionen und erforderlichen Eigenkapitalanteilen und Sicherheiten.
  • Forward Darlehen

    Auch wenn die Zinsbindung bei einem Baudarlehen mit Festzinsvereinbarung (Hypothekendarlehen) noch läuft, kann sich der Kreditnehmer bei einer Bank für die Restschuld bereits ein Anschlussdarlehen sichern. Auf diese Weise ist es beispielsweise möglich, bereits während der Zinsbindung von günstigen Kreditzinsen zu profitieren, denn nach Ablauf der Bindung können die Zinsen ja womöglich wieder gestiegen sein.
  • Bausparverträge

    Grundsätzlich ist das Bausparen eine Mischung aus dem Sparen auf der einen Seite, und der Vergabe eines Darlehens auf der anderen Seite. Das Bausparen funktioniert nach dem Gemeinschaftsprinzip, denn viele Bausparer zahlen zunächst einmal in ihren Bausparvertrag Geld ein, damit anderer Bausparer bereits ein Bauspardarlehen zur Baufinanzierung in Anspruch nehmen können. Auf der Sparseite kann man als Bausparer einige staatliche Zulagen erhalten, zum Beispiel die Arbeitnehmersparzulage, die Wohnungsbauprämie oder die Zulagen der Riester-Rente, auf der Darlehensseite erhält man in Form des Bauspardarlehens ein sehr preiswertes Darlehen, welches zur Immobilienfinanzierung genutzt werden kann.
  • Private Kredite

    Der Privatkredit ist ein Kredit, bei dem der Kreditgeber nicht gewerblich, sondern als Privatperson handelt. Die banküblichen Sicherheiten können auch durch Privatpersonen vereinbart werden. Privatkredite sind bei den meisten Kreditinstituten Kredite, die nicht standardisiert sind. Zinsen und Raten werden bei einem Privatkredit individuell mit dem Kreditnehmer abgestimmt. Der eigentliche und heute umgangssprachliche Privatkredit ist der Kredit, den das Kreditinstitut für private Kreditsuchende gewährt.

Gesundheit

  • Private Krankenversicherung

    Die private Krankenversicherung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine freiwillige Versicherung. Versicherte, welche nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, können sich privat in einer solchen Krankenversicherung versichern und von teils niedrigeren Beiträgen bei mehr Leistungen profitieren.
  • Gesetzliche Krankenversicherung

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und Teil des deutschen Gesundheitssystems. Sie ist grundsätzlich eine verpflichtende Versicherung für alle Personen in Deutschland, die nicht versicherungsfrei eingestuft werden und die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Die Mitgliedschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig erworben werden.
  • Krankenzusatz Versicherungen

    Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können sich Versicherte gegen Zuzahlungen für medizinische Leistungen absichern. Diese Versicherung übernimmt für den Versicherten die Kosten, welche dieser selbst tragen müsste. Eine Zusatzversicherung wird für die unterschiedlichsten Gesundheitsbereiche angeboten.
  • Pflegezusatz Versicherungen

    Mit einer Pflegezusatzversicherung können sich gesetzlich Versicherte zusätzlich im Rahmen der Pflegerente, der Pflegekosten oder des Pflegetagegeldes absichern. Diese freiwilligen privaten Zusatzversicherungen können Versicherte bei Eintreten der Pflegebedürftigkeit vor zu hohen Zuzahlungen und vor Einkommenseinbußen schützen.

Investment

  • Investmentfonds

    Investmentfonds sind Anlagen, die von Investmentgesellschaften für den Anleger getätigt und verwaltet werden. Ein Investmentfond kann aus diversen Wertgegenständen wie Aktien, Rentenpapieren, Immobilien oder ähnlichen Anlagen bestehen. Erwirtschaftete Kursgewinne oder Zinsen werden wieder angelegt (Thesaurierende Fonds). Investmentguthaben ist Sondervermögen, sprich: Es zählt nicht zu dem Eigenkapital der Investmentgesellschaft und kann nicht bei Schieflagen der Investmentgesellschaft als Insolvenzmasse verwertet werden.
  • Einmalanlage und Sparpläne

    Grundsätzlich bestehen bei der Anlage in Investmentfonds zwei Möglichkeiten: Einmalanlage oder Sparplan. Nicht nur die Auswahl des richtigen Fonds, sondern auch das Timing (der Zeitpunkt der Anlage) ist von extremer Bedeutung. Da Investmentanlagen Kursschwankungen unterliegen, ist es ratsam, eine Einmalanlage nicht unbedingt auch zu einem einzigen Termin anzulegen. Teilen Sie den zu investierenden Betrag auf einen längeren Zeithorizont auf.

Versicherungen

  • Private Haftpflicht

    Jeder Mensch kann durch einen kleinen Fehler anderen einen Schaden zufügen und ist dann zum Schadensersatz verpflichtet. Oftmals ziehen kleine Unachtsamkeiten hohe Schadensersatzforderungen nach sich. Wer eine private Haftpflichtversicherung abschließt, kann die Schadensregulierung dem Versicherer überlassen.
  • Hausratversicherung

    Die Definition Hausrat bezeichnet alles, was in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dient. Zusätzlich sind diverse weitere Einschlüsse in den Vertrag möglich, wie zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.
  • Wohngebäudeversicherung

    Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen (versicherte Sache). Ziel ist hierbei die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten (versicherte Kosten). Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadensereignisse ab. Einen umfassenderen Schutz bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung.
  • Unfallversicherung

    Anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung, leistet eine private Unfallversicherung nicht nur im Fall von Unfällen oder Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Beruf. Stattdessen gilt der Versicherungsschutz in der Regel für Unfälle der/des Versicherten weltweit. Der Versicherungsanbieter zahlt im Versicherungsfall eine Geldleistung. Dies kann zum Beispiel eine Unfallrente oder eine Kapitalleistung sein. Die private Unfallversicherung tritt in Kraft, wenn Personenschäden durch einen Unfall verursacht werden. Als Unfall wird jedes plötzlich und unfreiwillig von außen auf den Körper einwirkende Ereignis bezeichnet, welches zu einer Gesundheitsschädigung der Person führt.
  • Rechtsschutzversicherung

    Die Rechtsschutzversicherung erbringt und vermittelt Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und trägt nach Eintritt eines Rechtsschutzfalls im vereinbarten Umfang, maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme, die Rechtskosten. Die Kostenübernahme kann sich grundsätzlich von einer anwaltlichen Erstberatung, die auf telefonischem Wege insbesondere zur Vermeidung späterer Rechtsstreitigkeiten häufig bereits rein vorsorglich (ohne Eintritt eines Rechtsschutzfalls) angeboten wird, bis zur Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens über mehrere Instanzen erstrecken.
  • KFZ Versicherung

    Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für den Betrieb von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen von Bedeutung. Kommt es zu einem Unfall, deckt die Haftpflichtversicherung bei eigenem Verschulden die Kosten der anderen am Unfall Beteiligten ab. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Die Kfz-Kaskoversicherung deckt auch bei eigenem Verschulden Schäden am eigenen Auto im Schadensfall ab. Diese Versicherung geht allerdings auch mit höheren Beiträgen für die Versicherung einher, da die Versicherung mehr Leistung erbringt.
  • Spezialrisiken

    Es gibt so gut wie gar nichts, was nicht in einer gewissen Form versichert werden kann. Sollten Sie ein Risiko absichern wollen, welches hier nicht berücksuchtigt ist, sprechen Sie uns bitte persönlich an.