Leistungen für Firmenkunden

Risikomanagement

  • Betriebshaftpflicht Versicherung

    Die Betriebshaftpflichtversicherung oder betriebliche Haftpflichtversicherung oder Firmenhaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung, deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden, industriellen Unternehmern, Handwerkern und Freiberuflern ab. Schäden können durch Personal, Betriebsmittel, Gebäude und Grundstücke der Firma entstehen. Für zu haftende Schäden, die schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden, kommt dann eine Versicherung auf. Bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Architekten, Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte, Versicherungsmakler sind sogar verpflichtet, eine derartige Versicherung abzuschließen. Falschberatungen oder falsche Berechnungen können schnell zu Fehlern führen, die einen größeren Schaden verursachen. Schadensersatz kann dann die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens schnell überschreiten und sogar zur Insolvenz führen. Daher empfiehlt es sich, durch eine Betriebshaftpflichtversicherung diese Risiken abzusichern.
  • Betriebsinhalts Versicherung

    Die Geschäftsinhalts-Versicherung gehört nach der Betriebshaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Gewerbebetrieb abschließen sollte, der über eigene Räumlichkeiten verfügt. Sie ist zu vergleichen mit der privaten Hausratversicherung. Abgesichert werden alle Gegenstände und Sachen, die für den gewerblichen Betrieb des Versicherungsnehmers benötigt werden. Dazu gehören neben der reinen kaufmännischen und technischen Betriebsausstattung auch Vorräte und Waren, die der Versicherungsnehmer an seiner Betriebsstätte aufbewahrt, außerdem eventuelles Besucher- und Mitarbeiterhabe, das sich nur kurzzeitig im Betrieb befindet.
  • Firmenrechtsschutz Versicherung

    Der Firmenrechtsschutz empfiehlt sich nahezu für jedes Unternehmen: Als Selbständiger oder auch als Inhaber oder Geschäftsführer einer Firma tragen Sie Verantwortung für die Erstellung von Leistungen, das Einhalten von Bedingungen und Vorschriften, den Fuhrpark, Geschäftsräume und nicht zuletzt für Ihre Mitarbeiter. Tagtäglich können sich daraus rechtliche Auseinandersetzungen – wie z.B. Streit mit dem Vermieter, Klagen um Schadenersatz, Klagen wegen Verdienstausfall, Prozesse vor dem Arbeits- oder Sozialgericht – ergeben, die nur mit Hilfe eines Anwaltes geklärt werden können. Hinzukommen gerade bei Existenzgründern Risiken aus dem Patent-, Marken- und Namensrecht.
  • Schwere Krankheiten Vorsorge

    Die Schwere Krankheiten Vorsorge kann auch als "Keyperson-Versicherung" verwendet werden. Damit sichern Sie sich oder Mitarbeiter in Schlüsselpositionen Ihres Unternehmens ab und schützen das Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Ausfalls dieser „Schlüsselpersonen". Den Beitrag dafür können Sie in der Regel als Betriebsausgabe absetzen.

Unternehmerversorgung

  • Direktversicherung als Gesellschafter-Geschäftsführer

    Schließt der Arbeitgeber (als Versicherungsnehmer und Beitragszahler) für seinen Arbeitnehmer (Begünstigter, hier der Gesellschafter-Geschäftsführer) eine Rentenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ab, spricht man von einer Direktversicherung. Diese Form bietet attraktieve Steuer- und Sozialverischerungsvorteile mit sich, der Verwaltungsaufwand ist hingegen eher gering.
  • Pensionszusage

    Das Unternehmen gibt dem Gesellschafter-Geschäftsführer das schriftliche Versprechen, betriebliche Versorgungsleistungen zu erbringen. Diese können Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten sein. Zur Sicherung der Versorgungsansprüche wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Die GmbH ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Rückdeckungsversicherung. Der Geschäftsführer ist die versicherte Person.
  • Unterstützungskassen

    Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Arbeitgeber, den sogenannten Trägerunternehmen. Die Zuwendungen werden direkt vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers an die Unterstützungskasse geleistet. Die Unterstützungskasse leitet diese Zuwendungen des Arbeitgebers wiederum als Beiträge für die Rückdeckungsversicherung an den Versicherer weiter. Rückgedeckte Unterstützungskassen sind besonders für Arbeitnehmer mit höherem Einkommen und für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften geeignet. Der höhere Versorgungsbedarf kann durch die Unterstützungskasse optimal gedeckt werden, ohne dass hierbei die Bilanz des Unternehmens berührt wird.
  • Rürup-Rente

    Die oben genannten Vorsorgevarianten für Gesellschafter-Geschäftsführer, stehen einem selbstständigen Unternehmer oder Freiberufler nicht zur Verfügung. Neben den berufsständischen Versorgungen für Kammerberufe, bleibt zur Ergänzung von Versorgungsansprüchen die staatlich geförderte Rürup-Rente.

Finanzierung

  • Gewerbliche Finanzierungen

    Ob Sie in Geräte, Maschinen, den Fuhrpark oder Immobilien (Verwaltung, Lager, Produktion) investieren wollen – wir sind an Ihrer Seite und helfen Ihnen zur gewünschten Finanzierung. Sprechen Sie uns gerne an.

Betriebliche Altersversorge

  • Betriebliche Altersversorge

    Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine Vorsorge, die der Arbeitgeber und /oder der Arbeitnehmer für die Rentenzeit gemeinsam aufbauen und gleichzeitig vom Staat gefördert wird. Die Förderung entsteht durch Steuer- und Sozialversicherungsabgabeersparnis oder durch Zulagen. Die Vorsorge kann über unterschiedliche Wege durchgeführt werden. Durchführungswege sind die Direktversicherung, Pensionszusage, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Bausparverträge, Aktienfonds, Fondssparplan und der Banksparplan. Der Arbeitgeber muss nach dem Betriebsrentengesetz einen der Durchführungswege ermöglichen. Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.